Welches Funkzeugnis brauche ich?

Es gibt drei Funkzeugnisse für die Sportschifffahrt.
Wofür wird welches gebraucht?

Drei Funkzeugnisse

Es gibt drei Funkzeugnisse: das Seefunkzeugnis SRC, das Hochseefunkzeugnis LRC und das Binnenfunkzeugnis UBI. Das SRC und das LRC wurden von der Fernmeldeunion der UN, der ITU in Genf, geschaffen. Sie sind weltweit auf Seegewässern gültig – das SRC jedoch nur, wenn es den Bundesadler trägt. Warnung vor dem falschen SRC.

SRC und LRC gelten nicht auf Binnengewässern. Hier wird das Binnenfunkzeugnis UBI benötigt. Das UBI gilt und ist vorgeschrieben auf den Binnengewässern von 17 europäischen Staaten.

Die Funkzeugnisse bauen aufeinander auf

Basis aller drei Funkzeugnisse ist das SRC. Inhaber des SRC können durch Ergänzungsprüfungen das LRC und das UBI erwerben. Wer das LRC direkt macht, legt die SRC-Prüfung und die LRC-Ergänzungsprüfung am selben Tag ab.

Im Binnenschifffahrtsfunk gelten die Vorschriften des Seefunks. Wer das UBI macht, muss auch die Regeln des Seefunks kennen und eine UBI-Vollprüfung ablegen. Wer die SRC-Prüfung schon bestanden hat, macht nur eine stark verkürzte Ergänzungsprüfung. Im theoretischen Teil gibt es nur 10 statt 22 Fragen, im praktischen Teil werden die beim SRC bereits geprüften Teile nicht mehr abgefragt.

Das Seefunkzeugnis SRC

Das Short Range Certificate SRC heißt amtlich „beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis“. Die Beschränkung betrifft nur den Frequenzbereich. Das SRC berechtigt weltweit zur Teilnahme am Seefunk – ist aber auf UKW beschränkt. Das SRC kann ab 15 Jahren erworben werden; die Prüfung darf bereits drei Monate vorher abgelegt werden.

Das Binnenfunkzeugnis UBI

Für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk ist das „UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk“ UBI erforderlich. Das UBI gilt und ist vorgeschrieben in 17 europäischen Staaten. Für die Niederlande gibt es eine Besonderheit. Auf dem IJsselmeer und auf dem niederländischen Wattenmeer wird nicht das SRC, sondern das UBI verlangt.

Auch das UBI kann ab 15 Jahren erworben werden; die Prüfung darf ebenfalls drei Monate vorher gemacht werden. Das UBI gilt in Deutschland nicht nur auf den Binnenschifffahrtsstraßen, sondern es berechtigt auch zur Teilnahme am UKW-Seefunk in den Zonen 1 bis 2.

Das Hochseefunkzeugnis LRC

Zum Erwerb des LRC muss man volljährig sein, zur Prüfung wird man schon drei Monate vorher zugelassen. Das LRC gilt weltweit für die Sport- und Kleinschifffahrt. Es berechtigt zur Teilnahme am Sprechfunk auf allen Frequenzen des Seefunkdienstes (Ultrakurzwelle UKW, Grenzwelle GW und Kurzwelle KW) sowie zur Teilnahme am Satellitenseefunk. Das LRC schließt das SRC ein, nicht aber das UBI.

Das LRC kann nicht per Online-Kurs erlangt werden. Die Prüfungsfragen lassen sich online einüben. Aber wer nur die Fragen beantworten kann, hat die entscheidenden Eigenschaften des Kurzwellenfunks nicht verstanden. Für einen Online-Kurs vollends ungeeignet ist die praktische Ausbildung. Sie sollte unbedingt an Original-Geräten erfolgen. Zwar gibt es Simulationssoftware, doch die ist sehr teuer und deren Menuführung weicht komplett von der der Original-Geräte ab. Wer nur online trainiert, wird später niemals einen Anruf auf Kurzwelle empfangen. Das wird jedem LRC-Teilnehmer in meiner Yachtschule mit zwei Original GW-/KW-Funkgeräten bewiesen.

Welches Funkzeugnis brauche ich?

Wer nur auf Binnenwasserstraßen oder in den Niederlanden unterwegs ist, für den reicht das UBI aus. Das SRC ist dann überflüssig – und damit auch die englische Übersetzungsprüfung.

Wer vor den Küsten und auf See fährt, benötigt das SRC. Und wenn man schon mal dabei ist, sollte das UBI gleich mitgemacht werden. Im Online-Kurs ist die Ausbildung kostenlos enthalten. Der zusätzliche Lernaufwand ist gering; das Schlimmste sind die Prüfungsgebühren.

99 Prozent aller mit Funk ausgerüsteten Yachten und Boote haben nur UKW. Sie dürfen mit dem SRC geführt werden. Lediglich Schiffe, mit denen ein Ozean überquert oder eine Expeditionsfahrt in arktische Gewässer unternommen werden soll, haben Funkgeräte mit ozeanweiter oder weltweiter Reichweite. Nur hierfür braucht man das LRC. Wer das LRC benötigt, sollte die Ausbildung und Prüfung erst kurz vor Reiseantritt absolvieren, damit wichtige Dinge bis dahin nicht wieder vergessen werden.

Das richtige SRC erwerben

Es gibt in Deutschland Schulen, die ein britisches SRC der RYA, der Royal Yachting Association, anbieten. Im Anschluss an die Schulung nimmt der Ausbilder gleich die Prüfung ab.

Solche Zeugnisse werden in Deutschland weder anerkannt noch umgeschrieben. Der Gesetzgeber hat extra für Inhaber eines ausländischen SRC eine „Ergänzungsprüfung“ geschaffen, die sich de facto von der SRC-Vollprüfung nicht unterscheidet. Das richtige SRC enthält nicht das Logo der RYA, sondern den Bundesadler.

Haben Sie noch Fragen?

Antworten gibt es im Hilfe-Center und von Rolf Dreyer: 0160 / 840 4538.